AGB
1) Allgemein
Das Mitglied der Workout Melsungen GmbH kann während der Öffnungszeiten alle zur Verfügung stehenden Fitnessgeräte sowie die Sauna gemäß der Öffnungszeiten des Saunabereichs nutzen. Den Anweisungen des Personals ist zu entsprechen. Alle im Kursplan aufgeführten Kurse sind im Mitgliedsbeitrag enthalten, es sei denn, es handelt sich um einen extra ausgeschriebenen Kurs für Vereine oder einen Sonderkurs. Das Mitglied erkennt die Hausordnung der Workout Melsungen GmbH an. Das Mitglied kann das Bad des Waldschwimmbads Melsungen unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten und der Haus- und Bäderordnung nutzen.
2) Schwimmzeiten des Waldschwimmbades Melsungen
Das Bad schließt jährlich zweimal für jeweils zwei Wochen beim Übergang von der Hallen- auf die Freibadsaison bzw. umgekehrt. In dieser Zeit kann das Bad nicht genutzt werden. Auch die Aqua-Kurse können nicht stattfinden. Die Schließzeit ist bereits in die Beitragsberechnung eingeflossen, so dass die Beiträge in voller Höhe zu entrichten sind.
3) Getränke-Flatrate
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von Tafelwasser (mit und ohne CO2) und Mineraldrinks (laut Angebot) während der Trainingszeiten. Die Abgabe an Dritte ist untersagt, ebenso der Verzehr außerhalb der Anlage
4) Verlust des Transponders
Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro für die Neuausstellung erhoben.
5) Vertragslaufzeit und -verlängerung
Der Vertrag wird mit der auf dem Vertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, die mit dem vereinbarten Vertragsbeginn startet. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, jedoch wird der Vertrag nach der Erstlaufzeit um 10 Euro teurer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6) Sonderverträge/-tarife
Bei Schülern, Studenten, Azubis ändert sich automatisch während der Vertragslaufzeit der Beitrag, wenn der Nachweis nicht mehr erbracht werden kann. Der Nachweis (z.B. eine Schüler- oder Immatrikulationsbescheinigung) ist vor Abbuchung des 1. Monatsbeitrages zu erbringen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, entfällt der Studiovertragsrabatt. Wird bei Partnerverträgen ein Vertrag vorzeitig beendet, so läuft der zweite Vertrag ohne Rabattierung als Einzelvertrag weiter.
7) Veränderte Mitgliedsdaten
Falls sich Daten wie z.B. Bankdaten, Adresse oder Telefonnummer ändern, ist dies bis zum 20. des Vormonats anzuzeigen.
8) Haftung
Die Betreiber übernehmen keine Haftung für persönliche Gegenstände, Bekleidung, Wertgegenstände oder Schäden, die sich Mitglieder beim Training bzw.
beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuziehen. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung einer optimalen Trainingsumgebung weisen wir darauf hin, dass das Mitbringen von Kindern nicht gestattet ist.
9) Verzugsfolgen
Gebühren: Bei Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages berechnen wir 12,00 Euro, bei einer Mahnung 3,00 Euro für Auslagen und Verwaltungsgebühr. Bei Zahlungsverzug erfolgt die 1. Mahnung. Wird nach der 3. Mahnung nicht bis zu dem genannten Termin eingezahlt, wird die Angelegenheit einem Inkassobüro zum Einzug übergeben. In diesem Fall wird der restliche Beitrag in einer Summe fällig. Außerdem trägt das Mitglied sämtliche Kosten, die beim Inkassobüro anfallen. Sollten Beanstandungen im Abbuchungsverfahren vorliegen, so sind diese spätestens einen Monat nach der entsprechenden Abbuchung bei der Geschäftsleitung der Workout Melsungen GmbH zu benennen. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
10) Beitragserhöhung
Nach der Erstlaufzeit erhöht sich der monatliche Beitrag um 10 Euro. Der monatliche Beitrag kann im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate gekoppelt an den Verbraucherindex (ausgehend vom Basisstand 2015) erhöht werden, welches durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) angezeigt wird.
(Ausnahmen: Umstellungen und Sondertarife)
11) EDV
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine betreuungsrelevanten Daten in das betriebsinterne EDV-System der Workout Melsungen GmbH (Magicline GmbH Hamburg und MAC-Centercom GmbH in Ludwigsburg) gespeichert werden.
12) Filmen und Fotografieren
Das Filmen und Fotografieren ist nur gestattet, wenn keine anderen Personen ohne deren Zustimmung aufgenommen werden.
Verstöße können mit einem Hausverbot und Schadensersatzforderungen geahndet werden.
13) Online-Mitgliedschaft Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Auch wir haben das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Workout Melsungen GmbH
Dreuxallee 35, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 923112, E-Mail: info@workout-meg.de. ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollten Sie während der Widerrufsfrist unsere Dienstleistung in Anspruch genommen haben, so berechnen wir Ihnen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, für die bereits erbrachte Dienst