AGB Workout Melsungen Stand 01/2026
1) Allgemeines
Das Mitglied der Workout Melsungen GmbH kann während der Öffnungszeiten alle zur Verfügung stehenden Fitnessgeräte sowie die Sauna gemäß der Öffnungszeiten des Saunabereichs nutzen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Alle im Kursplan aufgeführten Kurse sind im Mitgliedsbeitrag enthalten, ausgenommen speziell ausgeschriebene Vereins- oder Sonderkurse. Das Mitglied erkennt die Hausordnung der Workout Melsungen GmbH an. Das Mitglied kann außerdem das Hallen- oder Freibad des Waldschwimmbads Melsungen im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten sowie unter Berücksichtigung der geltenden Haus- und Badeordnung nutzen.
2) Schwimmzeiten des Waldschwimmbads Melsungen
Die Nutzung des Hallen- und Freibads ist während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich – unabhängig davon, ob es sich um den Innen- oder Außenbereich handelt. Das Bad schließt jährlich zweimal für jeweils ca. zwei Wochen im Rahmen des saisonalen Übergangs zwischen Hallen- und Freibadsaison. Während dieser planmäßigen Schließzeiten ist eine Nutzung des Bads nicht möglich; auch Aqua-Kurse finden in dieser Zeit nicht statt. Für diese Schließzeiten ist die Stadt Melsungen als Betreiberin des Bads verantwortlich. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen zu außerplanmäßigen Schließungen kommen (z. B. aufgrund technischer Defekte, gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt). Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung, da die Nutzung des Bads pauschal im Mietpreis enthalten und somit bereits in den Mitgliedsbeitrag einkalkuliert ist. Die Beiträge werden somit auch während regulärer oder außerplanmäßiger Schließzeiten weiterhin in voller Höhe abgebucht.
3) Getränke-Flatrate
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von Tafelwasser (mit und ohne Kohlensäure) sowie – ab Bereitstellung – von Mineraldrinks laut Angebot während der Trainingszeiten. Bis zur Einführung der Mineraldrinks steht ausschließlich das angebotene Tafelwasser zur Verfügung. Die Abgabe an Dritte sowie der Verzehr außerhalb der Anlage ist untersagt.
4) Transponder
Der Zutritt zur Anlage ist nur mit einem aktiven Mitgliedstransponder möglich. Für die Ausstellung des Transponders fällt eine Kaution von 25,00€ an. Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 25,00€ für die Neuausstellung erhoben. Sollte das Mitglied seinen Transponder vergessen, kann es im Studio einen Leihtransponder, für den jeweiligen Tag, gegen eine Gebühr von 1,00€ erhalten. Bei Verlust des Leihtransponders wird dieser dem Mitglied mit 25,00€ in Rechnung gestellt.
5) Vertragslaufzeit und -verlängerung
Der Vertrag wird mit der auf dem Vertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, die mit dem vereinbarten Vertragsbeginn startet. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6) Sonderverträge/-tarife
Bei Schülern, Auszubildenden sowie vollzeitlich Studierenden kann ein ermäßigter Beitrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Nachweis (z. B. Schulbescheinigung, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung) vor der ersten Abbuchung vorgelegt wird. Der Studierendentarif ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die keiner vollzeitlichen Erwerbstätigkeit nachgehen und sich überwiegend in der Ausbildung befinden. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Immatrikulationsstatus, sondern auch die tatsächliche Lebenssituation. Sollte im Verlauf der Mitgliedschaft festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für den Sondertarif nicht mehr gegeben sind (z. B. durch Wegfall des Status oder bei vollzeitlicher Erwerbstätigkeit), wird der Vertrag automatisch auf den regulären Beitrag umgestellt.
7) Veränderte Mitgliedsdaten
Änderungen persönlicher Daten (z. B. Bankverbindung, Adresse, Telefonnummer) sind der Workout Melsungen GmbH spätestens bis zum 20. des Vormonats mitzuteilen. Ebenso sind Anträge und Anfragen, die den Folgemonat betreffen bis zum selbigen Zeitpunkt einzureichen.
8) Erwerb von Waren und Zusatzleistungen
Im Studio erworbene Waren (z. B. Getränke außerhalb der Getränke-Flatrate, Riegel, Supplements) sowie zusätzlich gebuchte Leistungen sind unmittelbar zur Zahlung fällig. Erfolgt keine sofortige Zahlung in bar, ist die Workout Melsungen GmbH berechtigt, den offenen Betrag über das im Mitgliedsvertrag erteilte SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass auch Entgelte für Warenkäufe und Zusatzleistungen über das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden dürfen. Sämtliche Käufe werden im System dokumentiert und sind vom Mitglied einsehbar.
9) Haftung
Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied beim Training oder Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht. Dies gilt auch für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung oder Wertgegenständen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Kindern unter 14 Jahren in den Trainingsbereich untersagt.
10) Verzugsfolgen
Bei Rückbuchung des Mitgliedsbeitrags wird eine Gebühr von 12,00 Euro erhoben, bei Mahnungen fallen zusätzlich 3,00 Euro für Auslagen und Verwaltungsaufwand an.
Erfolgt nach der dritten Mahnung keine Zahlung bis zum genannten Termin, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall wird der restliche Beitrag in einer Summe fällig. Zudem trägt das Mitglied sämtliche beim Inkassobüro entstehenden Kosten. Reklamationen im Lastschriftverfahren müssen innerhalb eines Monats nach der betreffenden Abbuchung bei der Geschäftsleitung der Workout Melsungen GmbH eingereicht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
11) Beitragserhöhung
Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der monatliche Beitrag um 10 Euro.
Der monatliche Beitrag kann im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate gekoppelt an den Verbraucherindex (ausgehend vom Basisstand 2015) erhöht werden, welches durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) angezeigt wird
12) Garantie bei behördlich angeordneten Schließungen oder Schließungen aufgrund höherer Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, wie Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen, Epidemien, Pandemien, oder wenn durch staatliche Anordnung Schließungen erfolgen müssen, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Der Vertrag wird während der Schließungszeit beitragsfrei gestellt. In diesem Fall haben beide Parteien einen Anspruch auf Nacherfüllung, sodass die ausgefallenen Monate das mögliche / tatsächliche Vertragsende nach hinten verschieben.
13) Filmen und Fotografieren
Das Filmen und Fotografieren ist nur gestattet, wenn keine anderen Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung aufgenommen werden. Verstöße können mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet werden.
14) EDV
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine betreuungsrelevanten Daten im internen EDV-System (MAC-Centercom GmbH, Ludwigsburg) der Workout Melsungen GmbH gespeichert werden.
15) Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Workout Melsungen GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. aufgrund gesetzlicher Änderungen, Anpassung der Rechtsprechung, Änderungen betrieblicher Abläufe oder Erweiterung des Leistungsangebots) und das Mitglied hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen fort.
16) Online-Mitgliedschaft – Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Auch wir behalten uns vor, diesen Vertrag innerhalb dieser Frist zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Workout Melsungen GmbH, Dreuxallee 35, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 923112, E-Mail: info@workout-meg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden
17) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollten Sie während der Widerrufsfrist unsere Dienstleistung bereits in Anspruch genommen haben, berechnen wir Ihnen einen anteiligen Betrag für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
18) Datenschutzrechtliche Einwilligung
1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten, handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Email, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt über das EDV System der Workout Melsungen GmbH, Dreuxallee 35, 34212 Melsungen.
2. Die personenbezogenen Daten (Name und Abgabenanteil) werden an das Waldschwimmbad Melsungen weitergegeben um den Eintritt in das Schwimmbad zu gewährleisten. Bei nicht Einwilligung, kann der Vertrag von Seiten der Workout Melsungen GmbH nicht erfüllt werden.
3. Zum Zwecke einer optimalen Trainingsunterstützung und -Planung werden die Gesundheits-, biometrischen und trainingsbezogenen Daten, über das EGYM-Programm und InBody-Programm verarbeiten und speichern darf. Dazu wird dem Mitglied ein persönlicher Account bei der EGYM GmbH (Prannerstraße 2-4, 80333 München) und der InBody Europe B.V. (Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn) erstellt, der im Falle einer Kündigung vom Mitglied selbst gekündigt / gelöscht werden muss.
4. Das Mitglied erkennt die Datenschutzerklärung an. Bei dem Ersten Besuch im Studio muss zudem ein separater detaillierter Datenschutzvertrag unterschrieben werden.
19) Widerrufsbelehrung Datenschutz
Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch übermitteln an Workout Melsungen GmbH, Dreuxallee 35, 34212 Melsungen und per E-Mail unter info@workout-meg.de.
20) Änderung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu aktualisieren.